⚡ News

← Alle News

Digital Omnibus und AI Act: Änderungen mit Folgen für die Maschinenverordnung

Nach einer Einigung im Trilog soll der Digital Omnibus den AI Act an mehreren Stellen anpassen. Für Hersteller elektrischer und automatisierter Maschinen ist besonders relevant, dass die Maschinenverordnung in einen anderen Abschnitt des Anhangs I verschoben werden soll.

Die zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission erzielte Trilog-Einigung sieht Änderungen am AI Act vor. Nach Darstellung des DIN sollen unter anderem die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben werden: Für Systeme nach Anhang III ist Dezember 2027 vorgesehen, für Systeme nach Anhang I August 2028.

Für die Elektrotechnik und den Maschinenbau ist die geplante Einordnung der Maschinenverordnung besonders wichtig. Sie soll von Abschnitt A in Abschnitt B des Anhangs I des AI Act verschoben werden. Damit soll die Abgrenzung zwischen den Anforderungen des AI Act und den produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben der Maschinenverordnung angepasst werden.

Im Zuge der Umsetzung soll die Europäische Kommission einen Normungsauftrag für KI-Sicherheit im Rahmen der Maschinenverordnung erteilen. Bis entsprechende Normen fertiggestellt sind, sollen laut DIN die bestehenden harmonisierten Normen des AI Act gelten. Weitere Normen sollen außerdem das Zusammenspiel zwischen dem AI Act und den übrigen Produktsicherheitsgesetzen im Anhang I präzisieren.

Die Einigung ist noch keine unmittelbar geltende Änderung des Rechts. Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Kompromiss zunächst formal bestätigen; anschließend folgen die juristische und sprachliche Prüfung sowie die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Erst danach tritt die Änderung grundsätzlich nach Ablauf der vorgesehenen Frist in Kraft.

Quelle: https://www.din.de/de/din-und-seine-partner/presse/mitteilungen/digital-omnibus-und-ai-act-1275822