DGUV Information 203-098: Sichere elektrische Einrichtungen im Tunnelbau
Die DGUV führt in ihrem Newsletter 10/2026 die neue DGUV Information 203-098 zu elektrischen Einrichtungen im Tunnelbau auf. Damit steht ein aktueller Regelwerksbezug für die Planung, den Betrieb und die sichere Arbeit an elektrischen Einrichtungen in Tunnelbaustellen im Fokus.
Die DGUV nennt in ihrem Newsletter 10/2026 die DGUV Information 203-098 "Elektrische Einrichtungen im Tunnelbau". Die Veröffentlichung adressiert damit einen speziellen elektrotechnischen Anwendungsbereich, in dem beengte Arbeitsbedingungen, erschwerte Zugänglichkeit und die besonderen Betriebsbedingungen im Tunnelbau zusammenkommen.
Für Unternehmen und verantwortliche Elektrofachkräfte ist die Information als aktueller Hinweis auf einschlägige Sicherheitsanforderungen relevant. Bei der Planung und beim Betrieb elektrischer Einrichtungen sollten die konkreten Einsatzbedingungen der Baustelle, die Schutzmaßnahmen und die Organisation der Arbeiten gemeinsam bewertet werden.
Die DGUV-Information ergänzt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung und die vorhandenen Vorgaben für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verantwortliche sollten prüfen, ob bestehende Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Prüfabläufe für Tunnelbauarbeiten den aktuellen Anforderungen entsprechen und ob die eingesetzten elektrischen Einrichtungen eindeutig dokumentiert sind.
Die vollständigen fachlichen Anforderungen sind der von der DGUV angegebenen Information 203-098 und den dort verknüpften Originalunterlagen zu entnehmen. Der Hinweis ist im DGUV Newsletter 10/2026 veröffentlicht.
Quelle: https://presse.dguv.de/de/mediencenter/dguv-newsletter/2026/2026_10/index.jsp
Für Unternehmen und verantwortliche Elektrofachkräfte ist die Information als aktueller Hinweis auf einschlägige Sicherheitsanforderungen relevant. Bei der Planung und beim Betrieb elektrischer Einrichtungen sollten die konkreten Einsatzbedingungen der Baustelle, die Schutzmaßnahmen und die Organisation der Arbeiten gemeinsam bewertet werden.
Die DGUV-Information ergänzt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung und die vorhandenen Vorgaben für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verantwortliche sollten prüfen, ob bestehende Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Prüfabläufe für Tunnelbauarbeiten den aktuellen Anforderungen entsprechen und ob die eingesetzten elektrischen Einrichtungen eindeutig dokumentiert sind.
Die vollständigen fachlichen Anforderungen sind der von der DGUV angegebenen Information 203-098 und den dort verknüpften Originalunterlagen zu entnehmen. Der Hinweis ist im DGUV Newsletter 10/2026 veröffentlicht.
Quelle: https://presse.dguv.de/de/mediencenter/dguv-newsletter/2026/2026_10/index.jsp