Prüfung von PV-Anlagen: Neue VdS-Entwürfe stellen Sicherheit und Dokumentation in den Fokus
Die neuen Entwürfe für VdS 2877 und VdS 6159 erweitern den Blick auf die Prüfung von Photovoltaikanlagen. Neben der elektrischen Sicherheit werden auch Brandschutz, Überspannungsschutz und die technische Dokumentation berücksichtigt.
Die geplante Überarbeitung der VdS 2877 soll die Prüfung von Photovoltaikanlagen ganzheitlich betrachten. Im Mittelpunkt stehen neben dem elektrischen Zustand der Anlage auch der vorbeugende Brandschutz, der Schutz vor äußeren Einwirkungen und die Anlagenverfügbarkeit. Der Entwurf VdS 2877:2027-01 ist nach aktuellem Stand für eine Anwendung ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen.
Zum Prüfkonzept gehören eine Ordnungsprüfung, die Besichtigung der Anlage, elektrische Messungen und Funktionsprüfungen. Dabei werden unter anderem Leitungsführungen, Steckverbindungen, Wechselrichter, Speicher und Schutzeinrichtungen betrachtet. Ergänzend sollen bauliche und organisatorische Brandschutzaspekte wie Befestigungen, Abstände zu Brandwänden, Rettungswegen und Dachöffnungen berücksichtigt werden.
Auch Blitzschlag, Überspannung, Sturm, Schneelast, Hagel, Starkregen und Überflutung werden als mögliche Risiken genannt. Betreiber von Gewerbe- und Industrieanlagen sollten deshalb ihre Prüfkonzepte, Dokumentationsprozesse und Brandschutzmaßnahmen frühzeitig überprüfen. Ein Begehungsprotokoll soll die Bewertung des Anlagenzustands nachvollziehbar machen.
Die VdS 2877 ist nicht automatisch für jede Photovoltaikanlage verbindlich. Ihre Anwendung kann sich insbesondere aus Versicherungsverträgen oder besonderen Anforderungen ergeben. Da es sich noch um Entwürfe handelt, müssen die endgültige Veröffentlichung sowie die jeweils geltenden vertraglichen und rechtlichen Anforderungen abgewartet werden.
Quelle: https://roe-gmbh.com/praxisbereich/praxiswissen/pruefung-von-pv-anlagen/
Zum Prüfkonzept gehören eine Ordnungsprüfung, die Besichtigung der Anlage, elektrische Messungen und Funktionsprüfungen. Dabei werden unter anderem Leitungsführungen, Steckverbindungen, Wechselrichter, Speicher und Schutzeinrichtungen betrachtet. Ergänzend sollen bauliche und organisatorische Brandschutzaspekte wie Befestigungen, Abstände zu Brandwänden, Rettungswegen und Dachöffnungen berücksichtigt werden.
Auch Blitzschlag, Überspannung, Sturm, Schneelast, Hagel, Starkregen und Überflutung werden als mögliche Risiken genannt. Betreiber von Gewerbe- und Industrieanlagen sollten deshalb ihre Prüfkonzepte, Dokumentationsprozesse und Brandschutzmaßnahmen frühzeitig überprüfen. Ein Begehungsprotokoll soll die Bewertung des Anlagenzustands nachvollziehbar machen.
Die VdS 2877 ist nicht automatisch für jede Photovoltaikanlage verbindlich. Ihre Anwendung kann sich insbesondere aus Versicherungsverträgen oder besonderen Anforderungen ergeben. Da es sich noch um Entwürfe handelt, müssen die endgültige Veröffentlichung sowie die jeweils geltenden vertraglichen und rechtlichen Anforderungen abgewartet werden.
Quelle: https://roe-gmbh.com/praxisbereich/praxiswissen/pruefung-von-pv-anlagen/