VDE-AR-N 4105: Neue Hinweise zum Anschluss von Stecker-Solargeräten
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat ihre Antwort zum Anschluss von Stecker-Solargeräten nach der neuen VDE-AR-N 4105 aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen das vereinfachte Verfahren für PV-Kleinstanlagen, Kleinstspeicher und DC-gekoppelte Einheiten bis 800 VA.
Seit der im März 2026 veröffentlichten neuen Fassung der VDE-AR-N 4105 bestehen Fragen zum vereinfachten Anschlussprozess für Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlagen, PV-Kleinstspeicher und kombinierte DC-gekoppelte Erzeugungs- und Speichereinheiten. Die Anschlussnorm regelt den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat deshalb ihre Antwort auf die häufige Rechtsfrage zum Anschluss von Stecker-Solargeräten aktualisiert. Für Anlagen mit höchstens 800 VA Erzeugungsscheinleistung je Anschlussnutzeranlage sieht Abschnitt 4.4 der neuen VDE-AR-N 4105 ein vereinfachtes Verfahren mit Anzeige beim Netzbetreiber vor. Bei Balkonkraftwerken ist dabei zusätzlich die Einhaltung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 relevant.
Nach der vorläufigen Einschätzung der Clearingstelle ist das vereinfachte Verfahren bei steckerfertigen PV-Anlagen mit mehr als 2 kW Modulleistung nicht anwendbar. Bei nicht steckerfertigen PV-Anlagen, Batteriespeichern und kombinierten Einheiten kann es dagegen auch bei mehr als 2 kW Modulleistung greifen, sofern die maximale Erzeugungsscheinleistung von 800 VA nicht überschritten wird. Ob in bestimmten Fällen eine Elektrofachkraft erforderlich ist, bleibt nach dem Bericht offen; eine abschließende Beurteilung soll erst ein förmliches Verfahren liefern.
Betreiber und Installateure sollten daher die aktualisierten Hinweise der Clearingstelle sowie die Begriffe und Leistungsgrenzen der VDE-AR-N 4105 mit den Herstellerangaben abgleichen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber, da die praktische Anwendung der neuen Regelung noch nicht überall einheitlich geklärt ist.
Quelle: https://www.solarserver.de/2026/10/09/was-ist-beim-anschluss-von-stecker-solargeraeten-zu-beachten/
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat deshalb ihre Antwort auf die häufige Rechtsfrage zum Anschluss von Stecker-Solargeräten aktualisiert. Für Anlagen mit höchstens 800 VA Erzeugungsscheinleistung je Anschlussnutzeranlage sieht Abschnitt 4.4 der neuen VDE-AR-N 4105 ein vereinfachtes Verfahren mit Anzeige beim Netzbetreiber vor. Bei Balkonkraftwerken ist dabei zusätzlich die Einhaltung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 relevant.
Nach der vorläufigen Einschätzung der Clearingstelle ist das vereinfachte Verfahren bei steckerfertigen PV-Anlagen mit mehr als 2 kW Modulleistung nicht anwendbar. Bei nicht steckerfertigen PV-Anlagen, Batteriespeichern und kombinierten Einheiten kann es dagegen auch bei mehr als 2 kW Modulleistung greifen, sofern die maximale Erzeugungsscheinleistung von 800 VA nicht überschritten wird. Ob in bestimmten Fällen eine Elektrofachkraft erforderlich ist, bleibt nach dem Bericht offen; eine abschließende Beurteilung soll erst ein förmliches Verfahren liefern.
Betreiber und Installateure sollten daher die aktualisierten Hinweise der Clearingstelle sowie die Begriffe und Leistungsgrenzen der VDE-AR-N 4105 mit den Herstellerangaben abgleichen. Zusätzlich empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber, da die praktische Anwendung der neuen Regelung noch nicht überall einheitlich geklärt ist.
Quelle: https://www.solarserver.de/2026/10/09/was-ist-beim-anschluss-von-stecker-solargeraeten-zu-beachten/